BSB Viersen

BSB im Stadtrat
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Presse Ticker

01.10.2011 - Behindertenbeauftragter nimmt Arbeit auf - BSB Forderung wurde umgesetzt!

Zwei Jahre Ratsarbeit liegen nun hinter dem BSB und seinem Ratsherrn, den ehem. NRW Landesvize der...

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25.09.2011 - BSB-Ratsanfrage zum Viersener Ring

Seit Jahren ist die Umgehungsstraße „Viersener Ring“ in der Diskussion und obwohl unseres Wissens...

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14.09.2011 - Gelungene Feier zum 3 jährigen Jubiläum

Feierstimmung bei der Wählergemeinschaft Bund Sozialer Bürger (BSB) um den ehem. NRW Landesvize der...

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Die Rubrik “Ratsarbeit“ ist unser virituelles Medium in dem Sie unsere Anfragen und Initiativen im Stadtrat nachlesen können. Ferner finden Sie hier unsere Stellungsnahmen zu den verschiedensten Themen. Hier erfahren Sie mehr über unser Bürgerengagement und unseren Ratsvertreter Christian Pollmanns.

 

15.05.2011 - Anfrage zur Einbringung von Anträgen in den Stadtrat


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ratsgeschäftsordnung erlassen durch den Rat der Stadt Viersen am 03.09.1996 erfolgte in Anlehnung an § 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen und beinhaltet die Handhabung von Rats- und Ausschusssitzungen, sowie die Rechte und Pflichten von Ratsmitgliedern.

Folgende Fragestellung möchte ich beantwortet bekommen:

1. Ist es richtig, dass ein Ratsmitglied ohne Fraktionszugehörigkeit lediglich vom Rederecht, aber nicht vom Antragsrecht im Rat bzw. den Ausschüssen der Stadt Viersen Gebrauch machen darf?

2. Wie wird die Versagung von aktiven Mitwirkungsrechten (Antragsrecht) eines fraktionslosen Ratsmitgliedes juristisch seitens der Verwaltung oder höher Instanzen Begründet?

3. Ist dem Bürgermeister und der Verwaltung bewusst, dass die politische Vielschichtigkeit durch die Versagung eines aktiven Mitwirkungsrechts, also dem einbringen von Anträgen, nicht entsprochen wird?

4. Welche weiteren Möglichkeiten bestehen Anträge in anderer Art und Weise in die Ratsgremien einzubringen neben den Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW und den Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW?

5. Ist es der Verwaltung bewusst, dass in anderen Städten/Gemeinden ein anderer Umgang mit fraktionslosen Ratsmitgliedern gepflegt wird, so dass auch diese im Rahmen ihres Wählerauftrages von ihrem Antragsrecht Gebrauch machen können?

6. Könnte sich der Bürgermeister vorstellen, dass wichtige Impulsgedanken durch die aktive Mitwirkung fraktionsloser Ratsmitglieder durch Zulassung von Anträgen in den Rat und die Ausschüsse eine positive Wirkung auf die Geschehnisse der städtischen Politik und somit dem Gemeinwohl haben könnte?

7. Sollte die Verwaltung dem Rat eine Empfehlung aussprechen zur Abänderung der Ratsgeschäftsordnung der Stadt Viersen, sodass auch ein fraktionsloses Ratsmitglied Anträge zur Bereicherung des demokratischen Prozesses einbringen darf?

Gez. BSB Ratsherr Christian Pollmanns